Gebühren


Gebühren

Krippe

Einkünfte
Euro
Über 3 bis 4 Stunden bis 5 Stunden bis 6 Stunden bis 7 Stunden bis 8 Stunden bis 9 Stunden über 9 Stunden
bis
einschließlich
50.000
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
bis
einschließlich
60.000
30,00 38,00 45,00 53,00 60,00 68,00 75,00
bis einschließlich
70.000
43,00 54,00 65,00 77,00 88,00 100,00 111,00
bis
einschließlich
80.000
53,00 68,00 83,00 97,00 112,00 127,00 141,00
über 80.000 61,00 78,00 94,00 111,00 128,00 145,00 162,00

Zusätzliche monatliche Gebühren
Verpflegungspauschale bis 6 Stunden 71,00 Euro/Monat, über 6 Std. 77,00 Euro/Monat.

Eine prozentuale Minderung bei Abwesenheitstagen ist vorgesehen. Die Regelungen decken sich mit der städtischen Gebührensatzung.


Kindergarten

Buchungszeit-
kategorie
Über 3 bis
4 Std.
Über 4 bis
5 Std.
Über 5 bis
6 Std.
Über 6 bis 7 Std.
Elternentgelde
in Euro
(einkommens-
unabhängig)
38 € 48 € 58 € 69 €
Abzüglich Beitragszuschuss
Tatsächliches Elterngeld
(nach Abzug des
Beitragszuschusses)
0 € 0 € 0 € 0 €
Buchungszeit-
kategorie
Über 7 bis
8 Std.
Über 8 bis
9 Std.
Über 9 Std.  
Elternentgelde
in Euro
(einkommens-
unabhängig)
79 € 90 € 100 €  
Abzüglich Beitragszuschuss
Tatsächliches Elterngeld
(nach Abzug des Beitragszuschusses)
0 € 0 € 0 €  

Zusätzliche monatliche Gebühren
Verpflegungspauschale 85,00 Euro/Monat.

Eine prozentuale Minderung bei Abwesenheitstagen ist vorgesehen. Die Regelungen decken sich mit der städtischen Gebührensatzung.


Hort

Einkünfte
Euro
bis 2 Stunden bis 3 Stunden bis 4 Stunden bis 5 Stunden bis 6 Stunden über 6 Stunden
Bis
einschließlich
50.000
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Bis
einschließlich
60.000
47,00 49,00 51,00 53,00 55,00 57,00
Bis
einschließlich
70.000
61,00 64,00 70,00 77,00 79,00 82,00
Bis
einschließlich
80.000
75,00 81,00 85,00 95,00 106,00 116,00
über 80.000 86,00 93,00 98,00 109,00 121,00 133,00

Zusätzliche monatliche Gebühren
Verpflegungspauschale 89,00 Euro/Monat.

Eine prozentuale Minderung bei Abwesenheitstagen ist vorgesehen. Die Regelungen decken sich mit der städtischen Gebührensatzung.


 Ermäßigungsmöglichkeiten des Beitrags

Einkommensberechnung

Die Besuchsgebühr wird auf Antrag jeweils für die Dauer eines Kita-/Schuljahres (1. September bis 31. August) ermäßigt, sofern die jährlichen Einkünfte der mit dem Kind zusammenlebenden Sorgebrechtigten zusammen nicht mehr als 80.000 Euro betragen. Maßgeblich sind die Einkünfte des vorletzten, vor dem Beginn des laufenden Einrichtungsjahres liegenden Jahres. Für das Einrichtungsjahr 2021/2022 sind zum Beispiel die Einkünfte des Jahres 2019 heranzuziehen. Die Besuchsgebühren sind nach den Einkünften gestaffelt (siehe Tabellen Hort/ Krippe).

Beantragung einer Geschwisterermäßigung

Bei einer Geschwisterermäßigung werden alle Kinder berücksichtigt, die in der selben Hauptwohnung innerhalb der Familiengemeinschaft zusammen leben und für die mindestens ein dort lebender Erwachsener Kindergeld erhält. Die Kinder, für die diese Voraussetzungen vorliegen, werden dem Alter nach mit einer Ordnungsnummer versehen. Das älteste Kind erhält die Ordnungsnummer 1, das zweitälteste Kind die Ordnungsnummer 2, das drittälteste Kind die Ordnungsnummer 3 und so weiter. Die Höhe der Besuchsgebühr richtet sich nach der Ordnungsnummer des Kindes. Besucht ein Kind mit der Ordnungsnummer 1 das Kinderhaus, so kann es keine Geschwisterermäßigung erhalten. Ein Kind mit der Ordnungsnummer 2 bekommt eine Ermäßigung um eine Einkommensstufe. Kinder mit der Ordnungsnummer 3 und höher können vollständig von den Besuchsgebühren befreit werden. Voraussetzung für eine Geschwisterermäßigung ist eine entsprechende Antragsstellung, die jährlich neu erfolgen muss. Diese kann auch gesondert ohne die Beantragung einer einkommensabhängigen Ermäßigung vorgenommen werden. Der Kindergeldbezug ist durch den Kindergeldbescheid der Familienkasse, einen geeigneten aktuellen Kontoauszug oder (bei Beschäftigten im öffentlichen Dienst) durch Gehaltsnachweise zu belegen. Der Besuch einer weiteren Einrichtung durch ein Geschwisterkind ist nicht (mehr) erforderlich.

Formulare und Fallbeispiele für die Geschwisterermäßigung und die Einkommensberechnung finden Sie unter: https://stadt.muenchen.de/infos/elternentgelte-muenchner-foerderformel

Gerne helfen wir Ihnen aber auch bei Fragen weiter, so gut es uns möglich ist. 

Weitere Möglichkeiten

Weitere Möglichkeiten der Beitragsentlastung gibt es bei sozialpädagogischen Notlagen oder besonderen Belastungen. Hier kann Ihnen die wirtschaftliche Jugendhilfe bzw. Ihr zuständiges Sozialbürgerhaus weiter helfen.