Gebühren / Beiträge
Unsere Einrichtung nimmt an der Münchner Kitaförderung teil und orientiert sich mit seinen Beiträgen an der von der LHM entworfenen Beitragstabelle.
Kind auf einem Platz für Kinder unter 3 Jahren:
| 1-2 Std. | 2-3 Std. | 3-4 Std. | 4-5 Std. | 5-6 Std. | 6-7 Std. | 7-8 Std. | 8-9 Std. | Über 9Std. |
| 41 € | 67 € | 95 € | 121 € | 146 € | 172 € | 198 € | 224 € | 250 € |
Kind auf einem Platz für Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung:
(nur Kinder die aufgrund der Stichtagsregelung nicht unter den Zuschuss nach Art. 23 Abs. 3 BayKiBiG fallen)
| 3-4 Std. | 4-5 Std. | 5-6 Std. | 6-7 Std. | 7-8 Std. | 8-9 Std. | Über 9 Std. |
| 38€ | 48 € | 58 € | 69 € | 79 € | 90 € | 100 € |
Die Höhe der Beiträge für Kindergartenkinder ist nach Buchungszeit gestaffelt und beträgt monatlich maximal 100 Euro. Da dieser Beitrag mit dem staatlichen Zuschuss verrechnet werden kann, bleibt der Kindergarten komplett beitragsfrei.
Ausnahme: Kindergartenkinder, die im laufenden Einrichtungsjahr erst nach dem 1. Januar drei Jahre alt werden. Diese erhalten den staatlichen Beitragszuschuss erst ab dem folgenden Einrichtungsjahr, daher ist für sie die reguläre Besuchsgebühr zu bezahlen.
Kind auf einem Platz für Schulkinder:
| 1-2 Std. | 2-3 Std. | 3-4 Std. | 4-5 Std. | 5-6 Std. | 6-7 Std. |
| 99 € | 107 € | 113 € | 125 € | 139 € | 153 € |
Für Hort- und Krippenkinder gibt es die Möglichkeit einer sogenannten Geschwisterermäßigung. Dabei gilt ab dem zweiten Kind eine Reduzierung der Beiträge um die Hälfte, ab dem dritten Kind ist der Besuch der Einrichtung komplett beitragsfrei. Gezählt werden alle Kinder, für die Kindergeld bezogen wird, gemäß der Reihenfolge in der sie geboren sind. Konkret bedeutet dies: Das erstgeborene Kind erhält die Ordnungsnummer 1, das zweitgeborene Kind die Ordnungsnummer 2 usw. Entsprechend dieser Ordnungsnummer erfolgt dann die Ermäßigung.
Alle weiteren Möglichkeiten zur Beitragsermäßigung können Sie der Broschüre „Ermäßigungsmöglichkeiten der Elternentgelte“ der LHM Stand 25.05.2025 entnehmen.
Das Verpflegungsgeld in unserem Kinderhaus beträgt zum 01.01.2026 für:
- Krippenkinder bis 6 Buchungsstunden: 92 Euro
- Krippenkinder über 6 Buchungsstunden: 98 Euro
- Kindergartenkinder mit 5 Mahlzeiten die Woche: 106 Euro
- Hortkinder mit 5 Mahlzeiten die Woche: 109 Euro
Download Gebührenordnung Kindertageseinrichtungen München 01. September 2024

